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Vorwort zur Veranstaltung am 5. April 2017 |
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Bestechlichkeit und Bestechung sind zwar nach den Berufsordnungen der Ärzte verboten. Dennoch wurden immer wieder Vorfälle bekannt, wonach Pharmafirmen Ärzte zu großzügigen Fortbildungsveranstaltungen einluden, am Absatz von Medikamenten beteiligten und die Teilnahme an "Anwendungsbeobachtungen" honorierten oder auch Krankenhäusern Kopfprämien für die Einweisung von Patienten bezahlten. Strafbar war Bestechlichkeit bisher nur für .Amtsträger" also Ärzte in öffentlichen Krankenhäusern. nicht jedoch für niedergelassene Ärzte - infolge einer Gesetzeslücke. Diese Lücke wurde nun durch ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen geschlossen. |
Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind das Thema dieses Vortragsabends mit Prof. Dr. Dr. Brettel,. Mediziner und Jurist, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der hiesigen Universität. Mo derieren wird der Justiziar der Landesärztekammer, Herr Rechtsanwalt Eckhard Mäurer.D er Grat ist schmal zwischen "gerade noch erlaubt" und "eindeutig strafbar".Las sen Sie sich informieren - Sie sind herzlich eingeladen.
Univ.-Prof. Dr. med. Th. Junginger Univ.-Prof. Dr. med. Wilfred A. NixDirektor der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz |
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