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Vorwort zur Veranstaltung am 6. Juli 2011 |
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Als 1982 der amerikanische Präsident Ronald Reagan angeschossen, einer seiner Mitarbeiter schwer verletzt, der Attentäter freigesprochen und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde, war die öffentliche Empörung groß und die Diskussion um die forensischpsychiatrische Begutachtung anhaltend. Auch der jüngst zu Ende gegangene Prozess um einen Wettermoderator verdeutlichte die vielen Facetten des medizinischen Gutachters in der Rechtsprechung. Er soll dem Gericht unparteiisch und mit speziellem Sachverstand bei der Wahrheitsfindung und der Klärung der Schuldfrage helfen. Aber - wie sicher ist seine Unabhängigkeit? Besitzt er ausreichend Sachverstand im konkreten Fall? Wer beurteilt dies? Das Gericht bestellt den Gutachter und bereits die Wahl kann über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Aus dem Helfer des Gerichts droht ein Erfüllungsgehilfe des Gerichts, des Staatsanwalts oder der Verteidigung zu werden. |
In einer
gemeinsam von der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz und
der Medizinischen Gesellschaft Mainz e.V. veranstalteten Vortragsreihe
soll die Rolle des Sachverständigen im Strafprozess, insbesondere die
Rolle des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen beleuchtet werden.
Wir freuen uns
zwei Experten gewonnen zu haben: Frau G. Friedrichsen, die seit Jahren als
Gerichtsreporterin Strafprozesse analysiert und Prof. Dr. med. K. Foerster,
Tübingen, der deutschlandweit als forensisch-psychiatrischer Gutachter
bekannt und tätig ist. Einführen in
die Thematik und moderieren wird Prof. Dr. med. W.A. Nix. Prof. Dr. med. Th. Junginger Prof. Dr. W. A. Nix, Direktor der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz |