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geboren
am 29.08.1936 in Magdeburg
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Studien
in Pullach, Köln und München (Philosophie, Psychologie,
Fundamentaltheologie, Pädagogik)
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nach
der Promotion bei Max Müller Assistent von Karl Rahner
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lehrt
seit 1971 Philosophie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule
Sankt Georgen, Frankfurt/M.
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zugleich
als Gast an der Hochschule für Philosophie in München.
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Daneben
in der Erwachsenen-, Lehrer-, Priesterfortbildung tätig.
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Er
ist seit 1964 verheiratet, Vater zweier Söhne und wohnt in
Offenbach/M.
Zahlreiche
Veröffentlichungen in deutschen wie ausländischen Zeitschriften und
Sammelwerken. Redaktionsmitglied bei Il Nuovo Areopago (Roma/Bologna)
von 1 (1982) bis 21 (2002); Theologie und Philosophie
(Frankfurt/Freiburg) seit 55 (1980).
Kernaussagen
Der “kategorische
Imperativ” stellt eine unbestreitbare Erfahrung dar – und ist einer
Begründung nicht fähig, weil nicht bedürftig. Er legitimiert sich aus
sich selbst (daher, seit Platon bis heute, das Bildwort “Licht” für
diese Erfahrung). Man muss sich nur davon ergreifen lassen. (R. Lauth
hat der “Evidenz” die “Sazienz” an die Seite gestellt: [von
sacire, heute noch in “saisir” greifbar].) Es gibt also nichts zu
begründen. Wohl aber zu verstehen.
Gott kommt bei Kant erst im
Blick auf die Hoffnung ins Spiel, ohne die dem endlichen Menschen die
Kraft zum moralischen Handeln fehle. Ist aber nicht schon dem zuvor die
einzige “Theorie”, die die Gewissenserfahrung erklärt, ohne sie
wegzuerklären, das religiös-theistische Verständnis?
Weiterführende
Literatur
Gott-ergriffen. Grundkapitel
einer Religionsanthropologie, Köln, 4. Aufl. 2006, bes. Kap. 2
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